Flächennutzungsplan - 130. Änderung - Bergheim - "Bolzplatz am Funkturm"
Städtebauliche Zielsetzung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verlegung des Bolzplatzes und die Errichtung weiterer Freizeitanlagen wie einen Kinderspielplatz und einen Jugendfreizeittreff vorzubereiten.
Inhalt der 130. Flächennutzungsplanänderung:
Änderung von „Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage“ in „Grünfläche mit der Zweckbestimmung Bolzplatz und Spielplatz".
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Hinweise:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung und Umwelt auf.
Ansprechperson
Frau Nane-Feelin Fabisch, 02271 89-157, stadtplanung@Bergheim.de
Frau Iris Weiler, 02271 89-652, stadtplanung@bergheim.de
Verfahrensschritte
- 24.11.2014, Aufstellungsbeschluss
- 02.03.2015 - 23.03.2015, Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
- 13.12.2017 - 18.01.2018, Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 23.04.2018, Feststellungsbeschluss
- 28.08.2018, Rechtsverbindlichkeit
Anhänge
Plandarstellung
- 130. FNP-Änderung Übersichtsplan (PDF, 665,04 KB)
- 130. FNP-Änderung (PDF, 9,58 MB)
Begründung
- Begründung_Umweltbericht (PDF, 149,14 KB)
- zusammenf._Erklärung (PDF, 153,63 KB)
Gutachten
- 130 FNP Schallgutachten (PDF, 9,06 MB)
- 130 FNP Artenschutz (PDF, 1,21 MB)
vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen
- 130 FNP Abwägung Frühzeitige (PDF, 129,41 KB)
- Abwägung_Offenlage (PDF, 187,54 KB)
Bekanntmachung
- amtsblatt40_28.08.2018 (PDF, 1,05 MB)