Bebauungsplan 274/Pa "Freiflächen-Photovoltaikanlagen an der BAB 61"
Das Ziel der Planung ist, zur Herstellung und Wahrung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung unter Berücksichtigung der in § 1 (5) BauGB verankerten Oberziele mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 274/Pa Freiflächen-Photovoltaikanlagen an der BAB 61, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen zu schaffen.
Hinweise:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung 6.1 Planung und Umwelt auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Verfahrensschritte
- 22.06.2015, Aufstellungsbeschluss
- 25.04.2016, Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
- 25.04.2016, Erneuter Aufstellungsbeschluss
- 11.05.2016 - 03.06.2016, Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
- 13.10.2016 - 15.11.2016, Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
- 19.12.2016, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 28.12.2016, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
Plandarstellung
- Übersichtsplan (PDF, 447,01 KB)
- Bebauungsplan 274 /PA (PDF, 33,95 MB)
Textliche Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht
- Textliche Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht (PDF, 6,13 MB)