Bergheim

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Bebauungsplan 274/Pa "Freiflächen-Photovoltaikanlagen an der BAB 61"

Das Ziel der Planung ist, zur Herstellung und Wahrung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung unter Berücksichtigung der in § 1 (5) BauGB verankerten Oberziele mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 274/Pa „Freiflächen-Photovoltaikanlagen an der BAB 61“, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen zu schaffen.

Hinweise:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung 6.1 Planung und Umwelt auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

Übersichtsplan

Übersichtsplan

Ansprechperson

Frau Iris Weiler,  02271 89-652

Verfahrensschritte

  • 22.06.2015, Aufstellungsbeschluss
  • 25.04.2016, Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
  • 25.04.2016, Erneuter Aufstellungsbeschluss
  • 11.05.2016 - 03.06.2016, Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
  • 13.10.2016 - 15.11.2016, Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
  • 19.12.2016, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 28.12.2016, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

Plandarstellung

Textliche Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht