Bergheim

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Bebauungsplan 224/Ke "Am Burgberg"

Mit dem Planverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine in den
Bestand integrierte Bebauung geschaffen werden, die sich an den derzeitigen städtebaulichen Anforderungen orientiert.

Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

Frau Iris Weiler,  02271 89-652
Frau Nane-Feelin Fabisch,  02271 89-157

Verfahrensschritte

  • 13.10.2003, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 17.11.2003 - 19.12.2003, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 28.02.2006 - 31.03.2006, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 18.12.2006 - 26.01.2007, Erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB nach Gesetzesänderung
  • 26.03.2007, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 13.04.2007, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

Bebauungsplandarstellung

Textliche Festsetzungen

Begründung

Zusammenfassende Erklärung

Gestaltungssatzung

Gestaltungsplan

Begründung zur Gestaltungssatzung