Bergheim

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Bebauungsplan 150.5/Ke "Am Vogelschutzwäldchen" - 2. Änderung - "Im Goldacker/An der Kentener Burg"

Ziel der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 150.5/KE "Am Vogelschutzwäldchen" ist eine Reduzierung der zulässigen Baumassen und Erweiterung des vorhandenen Kinderspielplatzes.

Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

Ansprechperson

Frau Iris Weiler,  02271 89-652
Frau Nane-Feelin Fabisch,  02271 89-157

Verfahrensschritte

  • 10.04.2000, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 13.06.2000 - 14.07.2000, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 18.12.2000 - 26.01.2001, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 26.03.2001, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 11.04.2001, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

Bebauungsplandarstellung