Bebauungsplan 150.2/Ke "Am Vogelschutzwäldchen" - 5. Änderung - Textergänzung
Ziel der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 150.2/KE "Am Vogelschutzwäldchen" war es, Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit dienen, innerhalb des im Bebauungsplan festgesetzten Gewerbegebietes auszuschließen.
Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
Frau Iris Weiler, 02271 89-652, stadtplanung@bergheim.de
Frau Nane-Feelin Fabisch, 02271 89-157, stadtplanung@Bergheim.de
Verfahrensschritte
- 08.09.1997, Aufstellungsbeschluss
- 23.04.2001 - 25.05.2001, Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
- 24.09.2001 - 02.11.2001, Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
- 28.01.2002, Satzungsbeschluss
- 22.02.2002, Rechtsverbindlichkeit