Bebauungsplan 177/Gn "An der Abtsmühle"
Das Planverfahren Nr. 177/GN "An der Abtsmühle" ist erforderlich, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Kindergartens im Stadtteil Glessen zu schaffen. Die Realisierung dieser Einrichtung ist erforderlich, um den dringenden Bedarf an Kindergarten-
plätzen zu decken. Das Vorverfahren wird auf der Grundlage von zwei alternativen Erschließungs-konzepten durchgeführt.
Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
Frau Iris Weiler, 02271 89-652, stadtplanung@bergheim.de
Frau Nane-Feelin Fabisch, 02271 89-157, stadtplanung@Bergheim.de
Verfahrensschritte
- 14.09.1992, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 15.02.1993 - 22.03.1993, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
- 05.07.1993, Aufhebungsbeschluss
- 05.07.1993, Erneuter Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 06.09.1993 - 08.10.1993, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 02.02.1994, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 01.03.1995, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
Bebauungsplandarstellung
- Plandarstellung (PDF, 3,60 MB)
Textliche Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen (PDF, 37,44 KB)
Begründung
- Begründung (PDF, 227,38 KB)