Bebauungsplan 160/Gn "Gewerbegebiet Glessen" - 1. Änderung
Ziel und Zweck der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 160/GN "Gewerbegebiet Glessen" ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur nachfragegerechten Nutzung des Plangebietes. Das heutige Erschließungssystem des Bebauungsplanes Nr. 160/GN "Gewerbegebiet Glessen" ermöglicht nur den Zuschnitt von relativ großen bzw. mittelgroßen Grundstücken. Da diese Grundstücksgrößen z.T. nicht der derzeitigen Nachfrage entsprechen, soll das bisher geplante Erschließungssystem und damit der Bebauungsplan Nr. 160/GN "Gewerbegebiet Glessen" geändert werden.
Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
Verfahrensschritte
- 01.10.1996, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 04.11.1996 - 29.11.1996, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
- 26.05.1997 - 27.06.1997, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 08.09.1997, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 17.02.1998, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB