Bebauungsplan 160/Gn "Gewerbegebiet Glessen" - 2. Änderung - Textergänzung
Aus der Zusammenfassenden Erklärung:
Ziel und Zweck der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 160/GN "Gewerbegebiet Glessen" in Form einer Textergänzung war es, die hochwertige Nutzung des einzigen Gewerbegebietes im Stadtteil Glessen zu wahren und zu stärken. Durch den Ausschluss von Vergnügungsstätten, wie z.B. Spielhallen, Spielkasinos, Diskotheken, Nachtlokalen, Varietés usw. sowie Betriebe, deren beabsichtigte Nutzung auf die Ausübung sexueller Handlungen innerhalb der Betriebsfläche ausgrichtet ist oder bei denen die Ausübung sexueller Handlungen ein betriebliches Wesensmerkmal darstellt, wie z.B. Bordelle oder bordellartige Betriebe, soll sicher gestellt werden, dass die vorhandenen Flächen dem produzierenden und verarbeitenden Gewerbe oder damit einhergehender Tätigkeiten vorbehalten bleiben. Der Ausschluss der aufgefühten Nutzungen dient einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im Gewerbegebiet Glessen.
Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
Verfahrensschritte
- 24.10.2005, Aufstellungsbeschluss
- 21.05.2007 - 20.06.2007, Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
- 08.10.2007 - 09.11.2007, Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
- 28.01.2008, Satzungsbeschluss
- 26.02.2008, Rechtskraft
Bezüge zu anderen Planverfahren
Hat einen Bezug zu
- Bebauungsplan 160/Gn "Gewerbegebiet" - 3. Änderung
- Bebauungsplan 160/Gn "Gewerbegebiet Glessen" - 1. Änderung