Bergheim

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Bebauungsplan 150.5/Ke "Am Vogelschutzwäldchen"

Der Bebauungsplan 150.5/KE "Am Vogelschutzwäldchen" ist Teil des seit dem 27.07.1984 rechtskräftigen Bebauungsplanes 150.3/KE, dessen Festsetzungen nicht mehr den städtebaulichen Zielen entsprechen. Vorgesehen ist daher die Schaffung von Wohnraum und damit eine Anpassung der Planung an eine nachfrageorientierte Bebauung sowie die Ansiedlung des Projektes "Altengerechtes Wohnen". Weitere städtebauliche Zielen sind der Rückbau von Verkehrsanlagen, die planungsrechtliche Sicherung eines Kinderspielplatzes und der Erhalt des offenen Wassergraben.

Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

Ansprechperson

Frau Iris Weiler,  02271 89-652
Frau Nane-Feelin Fabisch,  02271 89-157

Verfahrensschritte

  • 29.01.1990, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 14.10.1991 - 15.11.1991, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 16.11.1992, Aufhebungsbeschluss
  • 16.11.1992, Erneuter Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 07.01.1993 - 10.02.1993, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 07.06.1993, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 08.12.1993, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

Bebauungsplandarstellung