Bebauungsplan 149/Rh "Lindenplatz"
Ziel des Planverfahrens Nr. 149/RH "Lindenplatz" ist es, die Errichtung eingeschossiger, mit Satteldach auszubildender Einfamilienhäuser zu ermöglichen. Die vorgesehende Bebauung soll sich an der vorhandenen Baustruktur orientieren und so insgesamt das Orts- und Land- schaftsbild positiv beeinflussen. Unter Respektierung der vohandenen Parzellen- bzw. Eigentumsstruktur sind freistehende Häuser sowie Doppelhäuser vorgesehen. Hinweis: Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
HINWEIS:
Bei diesem Bebauungsplan sind die gestalterischen Festsetzungen nicht mehr anzuwenden! Zu den gestalterischen Festsetzungen gehören im Wesentlichen Regelungen zu Dachneigungen, zu Einfriedungen, zu Mülltonnenschränken, zu Materialien und zu Farben.
Ansprechperson
Verfahrensschritte
- 21.03.1983, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 16.05.1983 - 15.06.1983, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
- 06.09.1984 - 08.10.1984, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 17.12.1984, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 09.07.1985, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB