Bebauungsplan 149/Rh "Efeuweg" - 1. vereinf. Änderung
Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 149/RH "Lindenplatz" im Wege des verein-
fachten Verfahrens gem. § 13 BauGB ist es, den im Bebauungsplan vorgesehenen Wendekreis zugunsten eines Wendehammers aufzugeben. Damit verbunden ist die Umgestaltung der gesamten Erschließungsflächen unter Einbeziehung der fußläufigen Wegeverbindung zum alten Ortskern. Aus dieser Neukonzeption ergibt sich, dass die überbaubaren Grundstücksflächen geändert werden.
Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
Verfahrensschritte
- 13.09.1993, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 13.09.1993, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 23.03.1994, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
Bebauungsplandarstellung
- BP 149_RH_1.vereinf.Änd. (PDF, 6,09 MB)
Begründung
- Begründung (PDF, 59,01 KB)