Bebauungsplan 147/Qu "Helle V" - 3. vereinf. Änderung - "Priamosstraße"
Ziel und Zweck der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 147/QU "Helle V" im Wege des vereinfachten Verfahrens gem. § 13 BauGB ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen
für den Bau eines freistehenden Wohnhauses zu schaffen. Dies bedingt auch, dass die im rechtskräftigen Bebauungsplan vorgesehene Überbauung der Verkehrsfläche (Priamosstraße) aufgegeben wird. Ferner soll mit der Änderung eine Zufahrt zu den geplanten Gebäuden ermöglicht werden.
Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
Verfahrensschritte
- 23.09.1991, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 23.09.1991, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 29.10.1991, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB