Bebauungsplan 140/Th "Südring"
Der Bebauungsplan Nr. 140/TH "Südring" verfolgt die Zielsetzung, für die künftige planungs-
rechtliche Beurteilung eindeutiges Ortsrecht zu schaffen, das die bisherige Beurteilungs-
grundlage auf der Basis des § 34 BauGB ablösen soll. Darüber hinaus sollen durch den Bebauungsplan für die noch nicht erschlossenen Bereich ausreichende Verkehrsflächen gesichert werden.
Für die vorhandene Brauerei und die umgebenden Nutzungen soll ein entsprechendes Planungsrecht geschaffen werden, das unter dem Gesichtspunkt der gegenseitigen Rück-
sichtnahme sowohl den Fortbestand des Betriebes wie auch der umgebenden Nutzungen und insbesondere des vorhandenen Wohnens sichert. Dabei ist bei den künftigen Abwägungen von Bedeutung, dass für das Baugebiet durch die verschiedenen vorhandenen Nutzungen bereits eine lärmmäßige Vorbelastung vorliegt.
- Plangeltungsbereich: Römerstraße, Wegeflächen Flurstücke 522, Flur 28, Teil des Flurstückes 122, Flurstück 135 und Teil aus dem Flurstück 154, Grenze zwischen den Flurstücken 207 und 206, Flur 29 und Grenze zwischen den Flurstücken 569, 567 zu den Flurstücken 581 und 570 Flur 28, bis zur Römerstraße (K 32), Gemarkung Bergheim (Ortslage Thorr) -
Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
Verfahrensschritte
- 06.09.1984 - 04.10.1984, Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
- 29.09.1986, Aufstellungsbeschluss
- 23.01.1987 - 23.02.1987, Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
- 09.11.1987, Satzungsbeschluss
- 29.04.1988, Genehmigung
- 05.10.1988, Rechtskraft
- 21.10.1988, Rechtsverbindlichkeit der Gestaltungssatzung