Bebauungsplan 140/Th "Südring" - 1. Ergänzung und 1. Änderung - Teilbereiche A und B
Um das Planziel des Bebauungsplanes Nr. 140/TH "Südring" als städtebauliche Einheit zu erreichen, ist die Ergänzung des Bebauungsplanes und die gemäß Verfügung des Regierungspräsidenten Köln vom 29.04.1988 aus dem Geltungsbereich herausgenommenen Flächen "A" und "B" erforderlich.
Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
Frau Iris Weiler, 02271 89-652, stadtplanung@bergheim.de
Frau Nane-Feelin Fabisch, 02271 89-157, stadtplanung@Bergheim.de
Verfahrensschritte
- 27.06.1988, Aufstellungsbeschluss
- 25.04.1991 - 05.06.1991, Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
- 22.03.1993, Erneuter Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 03.05.1993 - 08.06.1993, Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
- 19.06.1995, Satzungsbeschluss
- 10.01.1996, Rechtskraft