Bergheim

← Zurück

Bebauungsplan 137/Na "Fischerhof"

Zielsetzung des Bebauungsplanes Nr. 137/NA "Fischerhof" ist es u.a., die unbebauten Teil-
bereiche unter Beachtung städtebaulicher Kriterien einer Bebauung zuzuführen. Dazu bleibt anzumerken, dass für die Planung die Berücksichtigung bestehender Baumstrukturen von wesentlicher Bedeutung ist.
Zudem kann durch diesen Bebauungsplan dem verstärkten Interesse nach Familienheimen
und der erheblichen Nachfrage nach Wohnraum entsprochen werden.

- Plangeltungsbereich: Nordostseite Auenheimer Straße, Südostgrenze der Flur S bis Flurstück 55 Flur 12, Ost- und Südgrenze Flurstück 55 Flur 12 bis zum Schulgrundstück Flurstück 330 Flur 3, 30 m in nordwestlicher Richtung, Verbindung zu dem auf der in 30 m südlich des Flurstückes 19/6 Flur 3 parallel verlaufenden Linie im 76,5 m von der Silverbergstraße entfernt liegenden Punkt, entlang der in 30 m südlich des Flurstückes 19/6 Flur 3 parallel verlaufenden Linie bis Westseite Silverbergstraße, Westseite Silverbergstraße Nordwestseite Holtroper Straße -

Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung 6.2 Planung und Umwelt auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

Frau Nane-Feelin Fabisch,  02271 89-157
Frau Iris Weiler,  02271 89-652

Verfahrensschritte

  • 28.01.1980, Aufstellungsbeschluss
  • 21.02.1980 - 20.03.1980, Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
  • 27.01.1984 - 27.02.1984, Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
  • 17.12.1984, Satzungsbeschluss
  • 17.02.1998, Rechtsverbindlichkeit

Anhänge

Bebauungsplandarstellung