Bergheim

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Bebauungsplan 129/Gn "Am Abtshof"

Ziel und Zweck des Bebauungsplanverfahrens Nr. 129/GN "Am Abtshof" ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer Wohnbebauung einschl. der erforderlichen Erschließung am nordöstliche Ortsrand des Stadtteiles Glessen.

Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

Frau Iris Weiler,  02271 89-652
Frau Nane-Feelin Fabisch,  02271 89-157

Verfahrensschritte

  • 27.02.1984, Aufstellungsbeschluss
  • 17.04.1984 - 21.05.1984, Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
  • 26.08.1996, Aufhebungsbeschluss
  • 26.08.1996, Erneuter Aufstellungsbeschluss
  • 17.02.1997 - 14.03.1997, Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
  • 14.05.1998 - 15.06.1998, Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
  • 24.08.1998, Satzungsbeschluss
  • 31.12.1998, Rechtsverbindlichkeit der Gestaltungssatzung
  • 02.01.1999, Rechtsverbindlichkeit

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

Bebauungsplandarstellung

Gestaltungssatzung

Gestaltunsgplan