Bebauungsplan 127/Ah "Nordwest" - 1. vereinf. Änderung
Nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 127/Ahe "Nordwest" ist das von der 1. Änderung erfasste Plangebiet als "Fläche für den Gemeinbedarf" mit Zweckbestimmung "-Pfarrzentrum-" festgesetzt. Da zwischenzeitlich das Pfarrzentrum an einer anderen Stelle realisiert wurde, besteht für die Pfarrgemeinde St. Michael kein Bedarf für die o.g. Fläche, die planungsrechtlich nun an die umliegenden Grundstücke angepasst wird.
Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
Frau Nane-Feelin Fabisch, 02271 89-157, stadtplanung@Bergheim.de
Frau Iris Weiler, 02271 89-652, stadtplanung@bergheim.de
Verfahrensschritte
- 10.12.1990, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 10.12.1990, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 26.02.1991, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB