Bebauungsplan 127/Ah "Nordwest" - 2. vereinf. Änderung
Aus städtebaulicher Sicht kann auf die gem. Bebauungsplan Nr. 127/Ahe "Nordwest" vorgesehende fußläufige Verbindung zur Erft verzichtet werden, da in der Örtlichkeit vom Koppelweg aus bereits zwei fußläufige Verbindungen zur Großen Erft in nordöstlicher
Richtung vorhanden sind.
Das Änderungsverfahren verfolgt somit das Ziel, die in dem Bebauungsplan Nr. 127/Ahe ausgewiesene Straßenverkehrsfläche in dem zur Diskussion stehenden Planbereich zu reduzieren, somit auch einen positiven Beitrag zur Reduzierung der zur Versiegelung anstehenden Flächenanteile zu leisten und somit auf eine planungsrechtliche Absicherung
der ausgewiesenen fußläufigen Verbindung zur Erft zu verzichten.
Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
Verfahrensschritte
- 27.11.1995, Aufstellungsbeschluss
- 27.11.1995, Satzungsbeschluss
- 21.12.1995, Rechtskraft