Bergheim

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Bebauungsplan 112/Na - 1. vereinf. Änderung - "Hoppengasse"

- Plangeltungsbereich: Straße "Am Fischerhof", Christinagäßchen, Verbindung der rückseitigen Grenzen der Flurstücke Nr. 231 bis zum Flurstück 68, südöstliche Begrenzung des Flurstückes Nr. 69; das Änderungsgebiet liegt in der Flur 12 GemarkungNiederaußem-

Änderungsinhalt: textliche Änderungen, siehe Begründung.

Hinweis: Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

Ansprechperson

Frau Iris Weiler,  02271 89-652
Frau Nane-Feelin Fabisch,  02271 89-157

Verfahrensschritte

  • 28.10.1985, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 28.10.1985, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 03.12.1985, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

Bebauungsplandarstellung

Begründung