Bergheim

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Bebauungsplan 218.2/Ah "An der Kapelle-2"

Ziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung einer Wohnbebauung zu schaffen.

 

Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

 

Hinweis: Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung und Umwelt auf. Sollten Sie Fragen zum Erwerb von Grundstücken haben, finden Sie weitere Informationen unter: Grundstücksangebote der Kreisstadt Bergheim

 

Ansprechperson

Herr Mathias Dieckmann,  02271 89-633
Frau Iris Weiler,  02271 89-652

Verfahrensschritte

  • 04.07.2016, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 20.07.2016 - 10.08.2016, Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
  • 19.09.2019, Verzicht auf erneute frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie sonstige Träger öffentlicher Belange
  • 19.09.2019, Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 23.09.2019, Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
  • 23.09.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 09.10.2019 - 11.11.2019, Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 26.05.2020, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

Plandarstellung

Textliche Festsetzungen

Begründung

Umweltbericht

Gestaltungssatzung

Gutachten

Bekanntmachung