Bergheim

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Bebauungsplan 031/Ke - 1. vereinf. Änderung - "Drosselweg"

Zielsetzung:
Mit dem o.g. Beschluss zur Bebauungsplanänderung soll das Verfahren zur Aufstellung der 1. Änderung „Drosselweg“ des Bebauungsplanes Nr. 31/Kenten eingeleitet werden. Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung einer
Wohnbebauung zu schaffen.

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung und Umwelt auf.
Für nähere Auskünfte steht Ihnen der unten genannte Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

Frau Nane-Feelin Fabisch,  02271 89-157
Frau Iris Weiler,  02271 89-652

Verfahrensschritte

  • 26.09.2016, Aufstellungsbeschluss
  • 13.10.2016 - 15.11.2016, Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
  • 19.12.2016, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 24.01.2017, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Ist eine Änderung von

Anhänge

Satzungsexemplar