Bebauungsplan 025/Qu - 5. Änderung - "Palmenweg"
Mit dem o.g. Beschluss soll das Verfahren zur Aufstellung der 5. Änderung Palmenweg des Bebauungsplanes Nr. 25/Quadrath-Ichendorf eingeleitet werden. Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung einer Wohnbebauung
zu schaffen.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung und Umwelt auf.
Für nähere Auskünfte steht Ihnen der unten genannte Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
Frau Nane-Feelin Fabisch, 02271 89-157, stadtplanung@Bergheim.de
Frau Iris Weiler, 02271 89-652, stadtplanung@bergheim.de
Verfahrensschritte
- 15.12.2016, Beschluss zum Verzicht auf die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie sonstige Träger öffentlicher Belange
- 19.12.2016, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 19.04.2017 - 19.05.2017, Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 18.09.2017, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 26.09.2017, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
Plandarstellung
- Bebauungsplan 25/QU 5. Änd. (PDF, 12,36 MB)
Textliche Festsetzungen
- textl. Festsetzungen BP 25.5 (PDF, 21,20 KB)
Begründung
- Begründung BP 25.5 (PDF, 36,99 KB)
Bekanntmachung
- Amtsblatt 47 26.09.2017 BP 25 (PDF, 1,04 MB)