Bergheim

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Bebauungsplan 280/Bm "Sanddornweg"

Zielsetzung:
Mit dem o.g. Beschluss soll das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 280/Bergheim "Sanddornweg" eingeleitet werden. Ziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung einer Wohnbebauung zu schaffen.

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung und Umwelt auf.
Für nähere Auskünfte steht Ihnen der unten genannte Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Ansprechperson

Frau Nane-Feelin Fabisch,  02271 89-157
Frau Iris Weiler,  02271 89-652

Verfahrensschritte

  • 30.06.2016, Beschluss zum Verzicht auf die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie sonstige Träger öffentlicher Belange
  • 04.07.2016, Aufstellungsbeschluss
  • 15.12.2016, Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 29.03.2017 - 03.05.2017, Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 18.09.2017, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 26.09.2017, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

Plandarstellung

Textliche Festsetzungen

Begründung

Bekanntmachung