Bebauungsplan 285/Bm "Beisselstraße"
Unter Berücksichtigung der in § 1 (5) BauGB verankerten Oberziele werden mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 285/Bm "Beisselstraße" insbesondere folgende städtebauliche und umweltbezogene Zielsetzungen verfolgt:
- Stärkung der Bedeutung der Kreisstadt Bergheim als Mittelzentrum mit überörtlicher Bedeutung als Verwaltungs- und Behördenstandort
- Ausschöpfung des Nachverdichtungspotenzials in der Bergheimer Innenstadt vor dem Hintergrund der Handlungsmaxime einer nachhaltigen Flächenentwicklung durch das Prinzip „Innen- vor Außenentwicklung“
- Städtebaulich sinnvolle Neuordnung des Bereiches entlang der Stadtmauer, verbunden mit einer flexibleren Ausnutzung und Optimierung der bestehenden Bauflächen
- Belebung und Attraktivierung der Bergheimer Innenstadt als Impulsprojekt mit kerngebietstypischen Nutzungen
- Schaffung einer attraktiven Eingangssituation in die City (insbesondere für Innenstadtbesucher aus nördlicher Richtung)
- Stärkung der Identität der Innenstadt durch Fassung des Raums entlang der Erftpromenade und Öffnung zur Erft
- Neustrukturierung der Wegebeziehungen und Zuordnung von öffentlichen, halbprivaten und privaten Räumen
- Bessere Auslastung vorhandener Infrastrukturen
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-inne gerne zur Verfügung.
Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung und Umwelt auf.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung und Umwelt auf.
Ansprechperson
Frau Nane-Feelin Fabisch, 02271 89-157, stadtplanung@Bergheim.de
Frau Iris Weiler, 02271 89-652, stadtplanung@bergheim.de
Anhänge
Plandarstellung
- BP285 Bm Geltungsbereich (PDF, 524,19 KB)
öffentliche Bekanntmachung
- Amtsblatt 28 20.06.2017 (PDF, 7,12 MB)