Bebauungsplan 294/Zi "Kreispolizeibehörde"
Ziel des Bebauungsplans Nr. 294/Zi "Kreispolizeibehörde" ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau der Kreispolizeibehörde im Stadtgebiet der Kreisstadt Bergheim zu schaffen.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung und Umwelt auf.
Verfahrensschritte
- 08.04.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 09.10.2019 - 31.10.2019, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
- 02.01.2020 - 06.02.2020, Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 24.03.2020, Satzungsbeschluss
- 06.04.2020, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
Plandarstellung
- Geltungsbereich (PDF, 578,78 KB)
- BP 294/ZI "Kreispolizeibehörde" (PDF, 12,40 MB)
Textliche Festsetzungen
- BP 294_ZI_KPB_TF_2020-03-02 (PDF, 386,15 KB)
Begründung
- BP 294_ZI_KPB_B_2020-03-11 (PDF, 440,71 KB)