Bergheim

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Bebauungsplan 277/Bm "Bahnhof Bergheim" - Ergänzendes Verfahren nach § 214 (4) BauGB

Der Bebauungsplan Nr. 277/Bm „Bahnhof Bergheim“ wurde durch Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 26.04.2018 aufgrund von Abwägungsfehlern vorläufig außer Kraft gesetzt. Für die Korrektur heilbarer Verfahrensfehler hat der Gesetzgeber im § 214 (4) BauGB ein entsprechendes Verfahren vorgesehen. Die Kreisstadt Bergheim führt nunmehr dieses Ergänzende Verfahren mit dem Ziel der rückwirkenden Inkraftsetzung des o. g. Bebauungsplans durch.

 

Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

 

Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung und Umwelt auf.

 

Ansprechperson

Frau Kerstin Hoffmann,  02271/89-680
Frau Iris Weiler,  02271 89-652

Verfahrensschritte

  • 17.09.2018, Beschluss zur Einleitung eines ergänzenden Verfahrens nach § 214 (4) BauGB
  • 20.05.2019, Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 31.05.2019 - 01.07.2019, Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

Plandarstellung

Textliche Festsetzungen

Begründung

Landschaftspflegerischer Fachbeitrag

Gutachten

umweltrelevante Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung vom 20.07.2016 - 09.08.2016

umweltrelevante Stellungnahme aus der Offenlage vom 15.02.2017 - 16.03.2017

umweltrelevante Stellungnahmen aus der erneuten Offenlage vom 18.05.2017 - 21.06.2017

Bekanntmachung