Bergheim

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Flächennutzungsplan - 146. Änderung - Gesamtstadt - "Abgrabungskonzentrationszonen für Kiese und Sande"

Ziel der 146. Änderung des Flächennutzungsplanes - Gesamtstadt - "Abgrabungskonzentrationszonen für Kiese und Sande" der Kreisstadt Bergheim ist die Darstellung von Konzentrationszonen für die Abgrabungen von Kiesen und Sanden im Flächennutzungsplan. Damit werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Steuerung von Abgrabungsnutzungen im Außenbereich geschaffen.

 

Durch die Darstellung von Konzentrationszonen zum Abbau von Kiesen und Sanden im Flächennutzungsplan soll das Abgrabungsgeschehen mit der Ausschlusswirkung gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB auf bestimmte Teile des Gemeindegebietes konzentriert werden. Aufgrund der Konzentrationswirkung können außerhalb dieser Konzentrationszonen keine Flächen mehr für Abbauvorhaben in Anspruch genommen werden. Das ermöglicht der Kreisstadt Bergheim die Lenkung, Regulierung und Konzentration von Kiesbauvorhaben auf geeignete, möglichst konfliktarme Standorte. 

 

Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

 

Hinweis: Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung und Umwelt auf.

 

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

Frau Kerstin Hoffmann,  02271/89-680
Frau Iris Weiler,  02271 89-652

Verfahrensschritte

  • 23.09.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 11.03.2024 - 12.04.2024, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 24.06.2024, Beschluss zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange § 4 (2) BauGB
  • 08.07.2024 - 09.08.2024, Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB

Anhänge

Geltungsbereich

Abwägungstabelle Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB

Plandarstellung

Begründung

Gesamträumliches Planungskonzept

Vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen

Bekanntmachung