Bebauungsplan 027/Bm - 1. Änderung - Aufhebung
Ziel des Verfahrens ist die Aufhebung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 27. Dadurch können Vorhaben im vormaligen Geltungsbereich zukünftig auf Basis des § 34 BauGB genehmigt werden. Im Weiteren dient die Aufhebung des Bebauungsplans der zügigen Umsetzung der Planungen für eine Nachnutzung des Grundstücks des abgerissenen Hochhauses an der Albrecht-Dürer-Allee.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Hinweis: Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung und Umwelt auf.
Ansprechperson
Frau Nane-Feelin Fabisch, 02271 89-157, stadtplanung@Bergheim.de
Frau Iris Weiler, 02271 89-652, stadtplanung@bergheim.de
Verfahrensschritte
- 23.09.2019, Einleitung des Aufhebungsverfahrens
- 09.10.2019 - 31.10.2019, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
Anhänge
Plandarstellung
- Geltungsbereich (PDF, 418,44 KB)
Begründung
- Begründung (PDF, 252,12 KB)
Bekanntmachung
- amtsblatt_44_01.10.2019 (PDF, 478,82 KB)