Bebauungsplan 295/Fl "Stahl'sches Stift"
Ziel des Bebauungsplans Nr. 295/Fl "Stahl´sches Stift" ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine neue Wohnbebauung auf dem Grundstück des ehemaligen Stahl´schen Stifts zu schaffen.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung und Umwelt auf.
Anhänge
Plandarstellung
- Geltungsbereich (PDF, 860,64 KB)
Bekanntmachung
- amtsblatt_55_26.11.2019 (PDF, 528,15 KB)