Bergheim

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Bebauungsplan 295/Fl "Stahl'sches Stift"

Ziel des Bebauungsplans Nr. 295/Fl "Stahl´sches Stift" ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine neue Wohnbebauung auf dem Grundstück des ehemaligen Stahl´schen Stifts zu schaffen.

 

Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

 

Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung und Umwelt auf.

 

Ansprechperson

Frau Iris Weiler,  02271 89-652

Verfahrensschritte

  • 18.11.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB

Anhänge

Plandarstellung

Bekanntmachung