Bebauungsplan 296/Gl "Feuerwehrgerätehaus Glesch & Paffendorf"
Ziel des Bebauungsplans Nr. 296/Gl "Feuerwehrgerätehaus Glesch & Paffendorf" ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines zentralen Feuerwehrgerätehauses für die Löschzüge der Freiwilligen Feuerwehr Glesch sowie Paffendorf zu schaffen.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Stadtplanung auf.
Ansprechperson
Herr Dennis Kuhpfahl, 02271 89-852, dennis.Kuhpfahl@bergheim.de
Frau Iris Weiler, 02271 89-652, stadtplanung@bergheim.de
Verfahrensschritte
- 16.12.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 19.06.2023, Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
- 19.06.2023, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 18.08.2023 - 15.09.2023, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB