Bergheim

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Bebauungsplan 011/Na - Teilaufhebung einschließlich 1. und 3. Änderung

Ziel des Verfahrens ist die zeitnahe Umsetzung von städtischen Planungen für eine Nachnutzung der ehemaligen Hauptschule (Paulusschule). Geplant sind vor allem soziale Nutzungen, u. a. eine Kita, ein Jugendzentrum und das Quartiersmanagement.
Dazu notwendig ist die Aufhebung aller Baubauungspläne im Aufhebungsbereich (siehe Lageplan), so dass die zukünftige Beurteilung der Zulässigkeit von neuen Vorhaben und Nutzungsänderungen auf der Grundlage des § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) erfolgen kann.

Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

Hinweis: Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung und Umwelt auf.

Ansprechperson

Frau Kerstin Hoffmann,  02271/89-680
Frau Natalia Steinle,  02271/89154
Herr Mathias Dieckmann,  02271 89-633

Verfahrensschritte

  • 24.03.2020, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 15.04.2020 - 15.05.2020, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 26.08.2020 - 28.09.2020, Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 22.03.2021, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 07.04.2021, Rechtsverbindlichkeit der Aufhebung

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

Plandarstellung

Begründung

Bekanntmachung