Bergheim

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Flächennutzungsplan - 148. Änderung - "Spiel- und Freizeitflächen"

Städtebauliche Zielsetzung ist es, mit der 148. Änderung des Flächennutzungsplans der Kreisstadt Bergheim „Spiel- und Freizeitflächen“ die planungsrechtliche Absicherung der Spielplätze im Stadtgebiet vorzubereiten. Mit dem Aufstellungsbeschluss und dem Beschluss zur Durchführung der Frühzeitigen Unterrichtung sollen das planungsrechtliche Verfahren zur Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung eingeleitet und die Frühzeitige Unterrichtung mit dem Entwurf der Flächennutzungsplanänderung durchgeführt werden.

 

Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

 

Hinweis: Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung und Umwelt auf.

 

 

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

Frau Iris Weiler,  02271 89-652

Verfahrensschritte

  • 22.11.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 04.01.2022 - 04.02.2022, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 29.04.2024, Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses

Anhänge

Geltungsbereich

Plandarstellung

Begründung

Bekanntmachung