B-Plan-Nr. 29/BM und 01/BM, Teilaufhebung Bereich Astrid-Lindgren-Schule"
Die Bebauungspläne Nr. 29/BM und Nr. 01/BM sollen im Teilbereich Bereich Astrid-Lindgren-Schule aufgehoben werden. Das bestehende Planungsrecht im Aufhebungsbereich entsprechend des Bebauungsplanes Nr. 29/BM wurde bereits 1974/75 mit dem Bau der damals noch städtischen Gemeinschaftsgrundschule Albrecht-Dürer-Allee realisiert.
Das vorhandene Bauplanungsrecht verhindert nun die Weiterentwicklung des Schulareals. Die notwendigen baulichen Anpassungen der Schule an die heutigen Anforderungen können durch die Festsetzungen im Bebauungsplan nicht realisiert werden.
Verfahrensschritte
- 27.09.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 25.10.2021 - 26.11.2021, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
Anhänge
Plandarstellung
- BP_29_BM_und_BP_01_BM_Teilaufhebungen_Astrid_Lindgren-Schule (PDF, 637,64 KB)Geltungsbereich
- BP_29_BM (PDF, 1,76 MB)Rechtsgültiger Bebauungsplan im Bereich "Astrid-Lindgren-Schule"
Begründung
- BP_29_BM_und_BP_01_BM_Teilaufhebungen_Astrid-Lindgren-Schule (PDF, 479,20 KB)