Bergheim

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B-Plan-Nr. 29/BM und 01/BM, Teilaufhebung „Bereich Astrid-Lindgren-Schule"

Die Bebauungspläne Nr. 29/BM und Nr. 01/BM sollen im Teilbereich „Bereich Astrid-Lindgren-Schule“ aufgehoben werden. Das bestehende Planungsrecht im Aufhebungsbereich entsprechend des Bebauungsplanes Nr. 29/BM wurde bereits 1974/75 mit dem Bau der damals noch städtischen Gemeinschaftsgrundschule „Albrecht-Dürer-Allee“ realisiert.
Das vorhandene Bauplanungsrecht verhindert nun die Weiterentwicklung des Schulareals. Die notwendigen baulichen Anpassungen der Schule an die heutigen Anforderungen können durch die Festsetzungen im Bebauungsplan nicht realisiert werden.

Ansprechperson

Frau Kerstin Hoffmann,  02271/89-680

Verfahrensschritte

  • 27.09.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 25.10.2021 - 26.11.2021, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

Plandarstellung

Begründung