Bebauungsplan 010/Oa -Aufhebung
Ziel ist es, den Bebauungsplan Nr. 10 / Oberaußem, einschl. der 1. Änderung aufzuheben, um eine Nachverdichtung zu ermöglichen. Die im Geltungsbereich des Bebauungsplans gelegenen Grundstücke sind bebaut und durch die vorhandene Bebauung in ihrem Charakter derart bestimmt, um eine zukünftige Beurteilung der Zulässigkeit von Vorhaben auf der Grundlage des § 34 BauGB - Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile - zu ermöglichen. Eine städtebauliche Ordnung und Entwicklung ist damit gewährleistet.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen zur Verfügung.
Hinweis: Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Stadtplanung auf.
Ansprechperson
Verfahrensschritte
- 29.04.0204, Beschluss zur Aufstellung der Aufhebung
- 21.05.2024 - 12.06.2024, Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
- 12.09.2024, Beschluss zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange § 4 (2) BauGB
- 30.09.2024 - 04.11.2024, Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
Anhänge
Öffentlichkeitsbeteiligung gem.§ 3 (2) BauGB
- 01 Uebersichtsplan BP 10 Oa Aufhebung (PDF, 2,21 MB)
- 02 BP 10 Abwaegung Fruehzeitge Unterrichtung 20240822 (PDF, 411,99 KB)
- 03 BP 10 Bergruendung Umweltbericht 20240820 (PDF, 1,48 MB)
Rechtskräftiger Plan
- 02_BP 10/Oberaußem_rechtsverbindlicher Bebauungsplan (PDF, 2,65 MB)
- 03_BP 10/Oa_1.Änderung_rechtsverbindlicher Plan (PDF, 1,09 MB)
vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen
- BP10 Aufhebung Umweltbezogene Stellungnahmen (PDF, 974,39 KB)