Bergheim

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Bebauungsplan 006/Thorr - Teilaufhebung

Ziel und Zweck der Bauleitplanung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufwertung der in der Örtlichkeit vorhandenen Spiel- und Freizeitfläche in Form einer Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 6/Thorr zu schaffen. Die zukünftige Beurteilung der Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 35 BauGB - Bauen im Außenbereich.

Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

Hinweis: Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Stadtplanung auf.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

Herr Bastian Bussenius,  02271 89-636
Frau Iris Weiler,  02271 89-652

Verfahrensschritte

  • 24.06.2024, Beschluss zur Aufstellung der Teilaufhebung
  • 08.07.2024 - 02.08.2024, Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
  • 12.09.2024, Beschluss zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange § 4 (2) BauGB
  • 30.09.2024 - 04.11.2024, Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Hat einen Bezug zu

Anhänge

Öffentlichkeitsbeteiligung gem.§ 3 (2) BauGB

Rechtskräftiger Plan

vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen

Bekanntmachung