Bebauungsplan 006/Thorr - Teilaufhebung
Ziel und Zweck der Bauleitplanung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufwertung der in der Örtlichkeit vorhandenen Spiel- und Freizeitfläche in Form einer Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 6/Thorr zu schaffen. Die zukünftige Beurteilung der Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 35 BauGB - Bauen im Außenbereich. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung. Hinweis: Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Stadtplanung auf.
Ansprechperson
Herr Hasan Yurdaer, 02271/89154, hasan.yurdaer@bergheim.de
Frau Iris Weiler, 02271 89-652, stadtplanung@bergheim.de
Verfahrensschritte
- 24.06.2024, Beschluss zur Aufstellung der Teilaufhebung
- 08.07.2024 - 02.08.2024, Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
Anhänge
Frühzeitige Beteiligung
- 00 Geltungsbereich 06-Th Teilaufhebung (PDF, 2,50 MB)
- 01 Begründung Teilaufhebung BP 6 Th (PDF, 1,54 MB)
- 02 Bebauungsplan Nr. 6/ Thorr (PDF, 29,26 MB)
- 03 Textliche Festsetzungen zum BP Nr. 6/Thorr (PDF, 405,89 KB)