Bebauungsplan 150.3/Ke "Am Vogelschutzwäldchen" - 4. Änderung - Textergänzung
Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung eines Freizeitcenters im Gewerbegebiet Kenten zu schaffen.
* Dieser Plan befindet sich im Verfahren und ist noch nicht rechtsverbindlich. Die auf der
rechten Seite unter "Plandetails" aufrufbaren Planunterlagen stellen Entwurfsfassungen
dar, die sich im Laufe des Verfahrens noch ändern können. *
Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung, Erschließung und Umwelt auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
Frau Nane-Feelin Fabisch, 02271 89-157, stadtplanung@Bergheim.de
Frau Iris Weiler, 02271 89-652, stadtplanung@bergheim.de
Verfahrensschritte
- 20.12.2010, Aufstellungsbeschluss
- 04.01.2011 - 04.02.2011, Öffentliche Auslegung
- 04.01.2011 - 07.02.2011, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
- 13.04.2011, Satzungsbeschluss
- 21.04.2011, Rechtsverbindlichkeit
Bezüge zu anderen Planverfahren
Hat einen Bezug zu