Plandetails | Kreisstadt Bergheim

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Lärmaktionsplanung der Kreisstadt Bergheim

Gemäß § 47d BImSchG sollen Gemeinden oder die zuständigen Behörden im Anschluss an die strategische Lärmkartierung Aktionspläne zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen ausarbeiten. Ziel dieser Aktionspläne soll sein, die Lärmbelastung zu reduzieren und die Anzahl der betroffenen Wohnungen und Menschen zu mindern. Die Aktionspläne sollen eine Hilfestellung bei unterschiedlichen Planungen des Untersuchungsraumes geben und den vorhandenen Lärmbelastungen durch geeignete Maßnahmen begegnen. 

Die aktuelle Lärmaktionsplanung befindet sich in der 4. Stufe. 

Bis spätestens 18. Juli 2024 sind bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Nach diesem Zeitpunkt sind bestehende Lärmaktionspläne nach § 47d Absatz 5 BImSchG grundsätzlich bei bedeutsamen Entwicklungen für Lärmsituationen zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Spätestens auf Basis der Lärmkartierung 2027 fällt die nächste Lärmaktionsplanung bis 18. Juli 2029 an. 

Der Beschluss über den Lärmaktionsplan der Stufe IV der Kreisstadt Bergheim erfolgte in der öffentlichen Sitzung des Rates am 24.06.2024.

 

Weitergehende Informationen zur Lärmaktionsplanung finden Sie unter https://www.bergheim.de/laermaktionsplanung.aspx oder unter http://www.umgebungslaerm.nrw.de.

Für nähere Auskünfte steht Ihnen der unten genannten Ansprechpartner der Abteilung Stadtplanung gerne zur Verfügung.

 

 

Ansprechperson

Herr Andreas Metzemacher,  02271 89-754

Verfahrensschritte

  • 13.02.2013 - 08.03.2013, Öffentlichkeitsbeteiligung
  • 05.12.2018 - 04.01.2019, Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
  • 25.09.2023 - 27.10.2023, Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung Träger öffentlicher Belange und anderer Behörden Stufe IV
  • 17.04.2024 - 17.05.2024, Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Anhänge

Lärmaktionsplan Stufe IV

Lärmaktionsplan Stufe III

Lärmaktionsplan Stufe II

Bekanntmachung