Ziel der Satzung ist es, den besonderen baulichen Charakter und das traditionelle Erscheinungsbild der Arbeitersiedlung einschließlich seiner Vorgartenflächen zu bewahren. Durch gestalterische Auflagen sollen die typischen und gleichartigen Gestaltungsmerkmale und damit das charakteristische Bild der Siedlung erhalten bleiben.
Die städtebauliche Bedeutung dieser Bergarbeitersiedlung resultiert insbesondere aus der nahezu vollständig erhaltenen, traditionellen Bausubstanz aus den Jahren 1891 bis 1914 mit noch vorhandenen typischen Gestaltungsmerkmalen.