Ziel der Satzung ist es, den besonderen baulichen Charakter und das traditionelle Erscheinungsbild des historischen Gebäudeensembles einschließlich seiner Vorgartenflächen zu bewahren. Durch gestalterische Auflagen sollen die typischen und gleichartigen Gestaltungsmerkmale und damit das charakteristische Siedlungsbild erhalten bleiben.
Die städtebauliche Bedeutung dieser Bergarbeiterhäuser resultiert insbesondere aus der nahezu vollständig erhaltenen, traditionellen Bausubstanz aus dem Jahr 1922 mit noch vorhandenen typischen Gestaltungsmerkmalen.