Nach EU-Umgebungslärmrichtlinie sind zur Regelung von Lärmproblemen oder Lärmauswirkungen alle 5 Jahre Lärmaktionspläne aufzustellen oder vorhandene Lärmaktionspläne zu überprüfen.
Hierbei wird die Öffentlichkeit beteiligt, dies erfolgt in der Regel zweistufig. Grundlage der ersten Phase sind die aktualisierten Lärmkarten sowie vorhandene Lärmaktionspläne. Die Öffentlichkeit ist aufgerufen, sich z.B. mit Hinweisen zu lokalen Lärmproblemen oder Vorschlägen zu Minderungsmaßnahmen einzubringen.
Die öffentliche Beteiligung findet unter dem folgenden Link statt. Dort können Sie Ihre Meldung direkt auf einer Karte verorten:
https://beteiligung.nrw.de/portal/bergkamen/beteiligung/themen/1004961