Die Bezirksregierung Münster hat gemäß § 76 WHG das gesetzliche Überschwemmungsgebiet für die Bocholter Aa ab der Landesgrenze zu den Niederlanden bei km 5,0 bis unterhalb von Velen, am Zusammenfluss von Schwarzem Vennbach und Thesingbach bei km 48,7 ermittelt. Gemäß § 76 Abs. 4 WHG i. V. m. § 83 Abs. 1 LWG NRW wird ein Anhörungsverfahren durchgeführt.