I/St 55 -NA- -- Wohnen auf dem Gebiet der ehemaligen Comeniusförderschule
Da das Gebäude der Comeniusförderschule für schulische Zwecke nicht weiter benötigt wird, wird die Fläche für eine zukünftige Wohnnutzung überplant. Das städtebauliche Konzept sieht im östlichen Teil des Plangebietes eine 2-geschossige Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern und östlich der zu erhaltenen Sporthalle mit Reihenhäusern vor. Westlich der Sporthalle ist eine 3-geschossige Mehrfamilienhausbebauung geplant. Im Südwesten des Geltungsbereichs ist ein Spielplatz vorgesehen.
Ansprechperson
- Bauberatung, Telefon: 0521-515600, E-Mail: bauberatung@bielefeld.de
Verfahrensschritte (Hinweis:Verfahren in Bearbeitung)
- 03.03.2020, Aufstellungsbeschluss
- 18.05.2020 - 01.07.2020, Beteiligung Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
- 02.02.2021, Beschluss Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
- 27.02.2021, Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
- 01.03.2021 - 26.03.2021, Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13a (3) BauGB
- 14.06.2022, Entwurfsbeschluss
- 10.09.2022, Bekanntmachung Öffentliche Auslegung
- 23.09.2022 - 31.10.2022, Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
Dokumente
Bebauungsplan (Entwurf)BegründungBekanntmachung der öffentlichen Auslegung des EntwurfsWeitere Dokumente
- Auswertung der frühzeitigen Beteiligungen
- Berichtigung des Flächennutzungsplans
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
- Boden- und Bodenluftuntersuchungen
- Boden- und Bodenluftuntersuchungen - Nachuntersuchung
- Stellungnahme des Umweltamts
- Stellungnahme der Stadtentwässerung
- Stellungnahme der Stadtentwässerung (Plan)
- Stellungnahme der Stadtwerke
- Stellungnahme aus der Öffentlichkeit