III/1/01.14 -4.Ä.- -- Neustädter Straße - Breite Straße - Kreuzstraße - Nebelswall - Obernstraße
Aufgrund der aktuell und auch künftig weiter steigenden Schülerzahlen an Gymnasien im Stadtgebiet, soll das innerstädtische Gymnasium am Waldhof erweitert werden, um hier langfristig mehr Schülerinnen und Schüler unterrichten zu können. Im Rahmen der 4. Änderung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für diesen Erweiterungsbedarf geschaffen werden.
Ansprechperson
- Bauberatung, Telefon: 0521-515600, E-Mail: bauberatung@bielefeld.de
Verfahrensschritte (Hinweis:Verfahren in Bearbeitung)
- 10.12.2020, Aufstellungsbeschluss
- 02.02.2021, Beschluss Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
- 06.03.2021, Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
- 06.03.2021, Bekanntmachung Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
- 08.03.2021 - 08.04.2021, Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB
- 26.02.2024, Inkrafttreten Satzung Vorkaufsrecht
Bezüge zu anderen Planverfahren
Dokumente
BebauungsplanAllgemeine Ziele und ZweckeVorkaufssatzung