I/S 68 -EA- -- Gewerbegebiet östlich Senner Straße zwischen den Hausnummern 151-165 und westlich Nordfeldweg
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes werden nun auch auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Gewerbegebietes für kleine bis mittlere Unternehmen des verarbeitenden und produzierenden Handwerks und Gewerbes im Stadtbezirk Senne geschaffen.
Die öffentliche Unterrichtung mit der Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung erfolgt am
Montag, 20. September 2021, 18.00 Uhr, im Forum des Schulzentrums Senne, Klashofstraße 79, 33659 Bielefeld.
Die Verwaltung wird bei diesem Unterrichtungs- und Erörterungstermin die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung erläutern und zu Gegenvorstellungen und Anfragen Stellung nehmen.
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die Unterlagen einzusehen und an dem vorgenannten Termin teilzunehmen.
Bitte beachten Sie:
Der Einlass beginnt bereits um 17.30 Uhr.
Es gelten die Regelungen der am Veranstaltungstag gültigen Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO). Aktuell (Stand: 1. September 2021) bestehen folgende Regeln:
Sofern für die Stadt Bielefeld oder landesweit dann gemäß § 4 Abs. 2 CoronaSchVO durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen festgestellt wird, dass die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen bei einem Wert von 35 oder darüber liegt, bedeutet dies insbesondere, dass
- Sie einen Negativtestnachweis oder einen Nachweis über Ihre Immunisierung (geimpft oder genesen) und ein amtliches Ausweisdokument mitbringen müssen,
- die allgemeinen Abstandsregeln und die Maskenpflicht einzuhalten sind.
Ansprechperson
- Bauberatung, Telefon: 0521-515600, E-Mail: bauberatung@bielefeld.de
Verfahrensschritte (Hinweis:Verfahren in Bearbeitung)
- 22.06.2021, Aufstellungsbeschluss
- 22.06.2021, Beschluss Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
- 20.08.2021 - 01.10.2021, Beteiligung Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
- 13.09.2021 - 01.10.2021, Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB