I/St 7c -1.Ä- --Südallee (heute: Donauallee)
Durch die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans sollen bestehende Gestaltungsfestsetzungen zu Einfriedungen sowie Beschränkungen zur Zulässigkeit von Nebenanlagen auf den Grundstücken aufgehoben werden. Da die betroffenen Festsetzungen im Geltungsbereich größtenteils nicht eingehalten wurden und hinreichende Regelungen durch die Bauordnung NRW und das Nachbarrechtsgesetz NRW gegeben sind, können sie entfallen.
Ansprechperson
- Bauberatung, Telefon: 0521-515600, E-Mail: bauberatung@bielefeld.de
Verfahrensschritte (Hinweis:Verfahren in Bearbeitung)
- 21.09.2021, Aufstellungsbeschluss
- 21.09.2021, Entwurfsbeschluss
- 07.01.2022 - 25.01.2022, Beteiligung Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
- 15.01.2022, Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
- 15.01.2022, Bekanntmachung Öffentliche Auslegung
- 28.01.2022 - 28.02.2022, Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Ist eine Änderung von
- I/St 7c -- Sennestadt
Dokumente
BebauungsplanAllgemeine Ziele und Zwecke / BegründungWeitere Dokumente