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III/A 20 -EA/NA- -- Gewerbegebiet südlich der Vinner Straße und östlich der Straße Kreuzbusch einschließlich einer Fläche nördlich des Vogelbachs

Das primäre Ziel der Aufstellung dieses Bebauungsplans ist die bedarfsgerechte Erweiterung des Gewerbeflächenangebots. In Anbetracht einer anhaltend hohen Nachfrage nach baureifen Gewerbe-/Industrieflächen soll deshalb die Erweiterung des bestehenden Gewerbestandortes „Hellfeld“ erfolgen. Der Standort eignet sich für diesen Zweck sowohl aufgrund der vorhandenen Infrastruktur und der gewerblichen Vorprägung als auch durch die günstige Verkehrsanbindung. Zur Sicherung der Niederschlagsentwässerung soll zudem am südlichen Ende des Geltungsbereichs ein Regenrückhaltebecken entstehen.

Ansprechperson

  • Bauberatung, Telefon: 0521-515600, E-Mail:

Verfahrensschritte (Hinweis:Verfahren in Bearbeitung)

  • 30.01.2024, Aufstellungsbeschluss
  • 17.02.2024, Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
  • 05.11.2024, Beschluss Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
  • 04.12.2024 - 31.01.2025, Beteiligung Behörden gemäß § 4 (1) BauGB

Parallelverfahren

Dokumente