68.1 -EA- -- Einzelhandelssteuerung zwischen der Paderborner Straße und der Henleinstraße / Sennestadt
Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplans beabsichtigt die Stadt Bielefeld im Einklang mit dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept (2019) die Erhaltung und Entwicklung des zentralen Ver-sorgungsbereichs „Elbeallee/Reichowplatz“ in Sennestadt. Hierzu soll die Verfestigung und Ausweitung des Einzelhandels mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten an nicht integrierten Standorten unterbunden werden. Da das ca. 5,86 ha große Plangebiet bisher noch keiner planungs-rechtlichen Steuerung unterliegt, sollen durch den Bebauungsplan Festsetzungen zur Einschränkung der Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten getroffen werden. Es wird kein neues Baurecht geschaffen und die Bebaubarkeit der Fläche richtet sich im Übrigen weiterhin nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 9 Absatz 2a BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB.
Ansprechperson
- Bauberatung, Telefon: 0521-515600, E-Mail: bauberatung@bielefeld.de
Verfahrensschritte (Hinweis:Verfahren in Bearbeitung)
- 18.06.2024, Aufstellungsbeschluss
- 18.06.2024, Entwurfsbeschluss
- 05.07.2024 - 12.08.2024, Beteiligung Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
- 06.07.2024, Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
- 06.07.2024, Bekanntmachung Beteiligung gemäß § 3 (2) BauGB
- 11.07.2024 - 26.08.2024, Beteiligung gemäß § 3 (2) BauGB