Veränderungssperre für den Bereich des aufzustellenden Bebauungsplan Nr. III/3/27.02 "Bildungscampus Herforder Straße/Feldstraße"
Die Veränderungssperre sichert die Planung bei der Aufstellung des Bebauungsplans. Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden.
Ansprechperson
- Bauberatung, Telefon: 0521-515600, E-Mail: bauberatung@bielefeld.de
Verfahrensschritte (Hinweis:Verfahren in Bearbeitung)
- 08.12.2022, Satzungsbeschluss
- 20.01.2023, Inkrafttreten Veränderungssperre
- 14.11.2024, Satzungsbeschluss Verlängerung der Veränderungssperre
- 09.12.2024, Bekanntmachung Verlängerung der Veränderungssperre
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Hat einen Bezug zu
- III/3/27.02 -NA- -- Bildungscampus Herforder Straße/Feldstraße