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Veränderungssperre für den Bereich des aufzustellenden Bebauungsplan Nr. III/3/27.02 "Bildungscampus Herforder Straße/Feldstraße"

Die Veränderungssperre sichert die Planung bei der Aufstellung des Bebauungsplans. Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden.

Ansprechperson

  • Bauberatung, Telefon: 0521-515600, E-Mail:

Verfahrensschritte (Hinweis:Verfahren in Bearbeitung)

  • 08.12.2022, Satzungsbeschluss
  • 20.01.2023, Inkrafttreten Veränderungssperre
  • 14.11.2024, Satzungsbeschluss Verlängerung der Veränderungssperre
  • 09.12.2024, Bekanntmachung Verlängerung der Veränderungssperre

Bezüge zu anderen Planverfahren

Dokumente