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Veränderungssperre für den Bereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. III/3/90.00 "Bleichstraße/Ecke Am Stadtholz"

Die Veränderungssperre sichert die Planung bei der Aufstellung des Bebauungsplans. Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden.

Ansprechperson

  • Bauberatung, Telefon: 0521-515600, E-Mail:

Verfahrensschritte (Hinweis:Verfahren in Bearbeitung)

  • 15.06.2023, Satzungsbeschluss
  • 24.07.2023, Inkrafttreten Veränderungssperre

Bezüge zu anderen Planverfahren

Dokumente